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Reichsamt für Bildung Kultur Sport und Wissenschaften

RGBl-1210031-Nr07-Erlass-Reichsamt-fuer-Bildung

Reichsamt für Bildung

Zum Zwecke der Schaffung einer obersten Behörde im Deutschen Reich wird ein Reichsamt für Bildung, Kultur, Sport und Wissenschaften errichtet und dem Reichsamt des Innern unmittelbar unterstellt. Es dient zum Schutz der Förderung und der Lehre, aber auch der Beaufsichtigung der unter Bildung, Kultur, Sport und Wissenschaften fallenden Handlungen, unter Beachtung universeller Gesetzmäßigkeiten der gesamten Schöpfung.

    Staatsgebiet

    Staatsvolk

    Staatsordnung

    Thema Familienförderung

    Alle deutschen jungen Familien, deren Ziel eine Lebens- und Ehegemeinschaft mit leiblichen Kindern ist und aus dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.07.1913 hervorgehen, bekommen nach Bewerbung und Prüfung, kostenlos ein Grundstück zum Bau Ihres Eigenheimes zur Verfügung gestellt. Für jedes Kind wird ein Zuschuß gewährt, der die vollständige Einrichtung eines Kinderzimmers nach dem aktuellen Wohnstandart erfüllt, die Fördermittel werden über die Deutsche Reichsbank finanziert.

    RGBl-1405151-Nr20-Gesetz-Familienfoerderung

    Gleichstellung

    In Anbetracht dessen, daß der alte deutsche Adel ab 1919 finanziell, wirtschaftlich und gesellschaftlich zu jeder Zeit in der Lage gewesen sein mußte, die oktroyierten Fremdverwaltungen im Sinne der Gerechtigkeit der Wahrheit, der Menschlichkeit und der Pflicht gegenüber den deutschen Völkern zu verhindern oder aufzuheben, hat dieser alte deutsche Adel versagt.

    RGBl-1703181-Nr12 Gesetz Gleichstellung aller RuSta Angehoerigen (auch den Adel)

    Kinderschutz

    Alle Anstalten, Heime und Institutionen die für den Aufenthalt, die Aufbewahrung, die Verwaltung und die Erziehung von Kindern (Findelkinder und Kinder unter Vormundschaft) unter 16 Jahren verantwortlich sind, fallen mit Inkrafttreten dieses Gesetzes unter den Schutz des Deutschen Reiches.

    RGBl-1705231-Nr16 betreffend den Schutz von Kindern unter Vormundschaft und von Findelkindern

    Gleichheitssatz Frau Mann

    Gemäß dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913, in Kraft getreten am 01. Januar 2014, das in dieser Verordnung die Grundlage bildet, wird zur Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches und seiner innerstaatlichen Ordnung, der Deutschen Frau die gleichen Rechte zuteil, wie die des Deutschen Mannes.

    RGBl-1410071-Nr31-Verordnung-Gleichheitssatz-Frau-Mann

    Ihre Staatssekretärin für Bildung

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